Warteliste Kinderpsychotherapie: was sie bedeutet
Die Warteliste einer Praxis gibt keinen Anspruch auf einen Platz. Wie Listen funktionieren, was ihr fragt, wie ihr nachhakt und Absagen sammelt.
Von Janike Arent · Stand
„Wir setzen Sie gern auf die Warteliste.“ Der Satz klingt nach einem Platz in der Schlange. Mit einem Anruf ist es erledigt, und ihr könnt aufatmen. Drei Monate später kennt niemand mehr euren Namen, und der Alltag mit dem Kind läuft genauso wie vorher.
Eine Warteliste ist ein Anfang, mehr nicht. Hier steht, was der Eintrag bedeutet, was ihr am Telefon fragt und wie ihr Absagen für die Kostenerstattung sammelt. Spricht euer Kind über Suizid oder verletzt es sich, wartet ihr auf keine Liste: 112, mehr dazu ganz unten. Den Wochenplan für die Zeit des Wartens findet ihr im Ratgeber Wartezeit überbrücken, die Suche selbst im Ratgeber Therapieplatz für ein Kind finden.
Was eine Warteliste ist
Eine Warteliste ist die Liste einer einzelnen Praxis. Sie gehört der Praxis, sie führt sie nach eigenen Regeln, und sie kann sie schließen, wenn sie voll ist. Im SGB V und in der Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses habe ich keine Vorschrift zu praxiseigenen Wartelisten gefunden. Die Richtlinie sagt nur, dass die Organisation der Sprechstunde der Therapeutin oder dem Therapeuten überlassen bleibt.
Daraus folgt für euch:
| Der Eintrag auf der Liste | Heißt | Heißt nicht |
|---|---|---|
| Euer Name steht dort | Die Praxis kennt euren Bedarf | Ein Platz ist euch zugesagt |
| Ihr seid „weit vorn“ | Die Praxis hat das so gesagt | Die Reihenfolge ist einklagbar oder überprüfbar |
| Ein geschätzter Zeitraum wurde genannt | Eine Orientierung zum Planen | Eine Frist, auf die ihr euch berufen könnt |
| Die Liste ist geschlossen | Die Praxis nimmt gerade niemanden auf | Euer Kind hat keinen Anspruch auf Behandlung |
Welche Kriterien eine Praxis anlegt, etwa Alter, Dringlichkeit oder Passung zur Fachrichtung, entscheidet sie selbst. Fragt danach.
Wie lang sind die Wartezeiten?
Die Bundespsychotherapeutenkammer nennt in ihrer Stellungnahme an den Gesundheitsausschuss des Bundestags vom 18.05.2026 eine durchschnittliche Wartezeit von 28 Wochen auf einen Therapieplatz für Kinder und Jugendliche. Auf dem Land sei die Lage schwieriger. Zu den Zahlen gibt es verschiedene Erhebungen, und der Durchschnitt sagt nichts über die Praxis in eurer Nachbarschaft. Eine einzelne Praxis kann viel kürzer oder viel länger liegen. Notiert die Auskunft mit Datum, denn sie ändert sich.
Auf mehreren Listen stehen
Das geht, und so machen es die meisten Familien. Eine Regel, die es untersagt, habe ich weder im Gesetz noch in der Richtlinie gefunden. Fair bleibt es, wenn ihr euch bei den übrigen Praxen abmeldet, sobald ihr einen Platz habt. Dann rückt die nächste Familie nach.
Fünf bis acht Praxen in der ersten Woche sind ein guter Anfang. Praxen mit Schwerpunkt für Kinder und Jugendliche findet ihr im Verzeichnis.
Was ihr beim ersten Kontakt fragt
Vieles an einer Warteliste klärt sich mit sechs Fragen:
- Behandeln Sie Kinder in diesem Alter? Nicht jede Praxis mit Kinder- und Jugendlichenfachkunde nimmt Vierjährige oder 17-Jährige.
- Haben Sie einen Kassensitz, und führen Sie die Behandlung im Verfahren durch, das wir suchen?
- Wie lang ist die Liste im Moment, und mit welcher Wartezeit rechnen Sie bis zum Therapiebeginn?
- Gibt es einen Sprechstundentermin, auch wenn noch kein Therapieplatz frei ist?
- Wann und wie sollen wir uns melden, und wie teilen wir mit, wenn sich etwas verschlechtert?
- Können Sie uns eine Absage oder Ablehnung kurz schriftlich bestätigen, falls Sie niemanden mehr aufnehmen?
Die letzte Frage hat einen Zweck. Für eine spätere Kostenerstattung zählen schriftliche Belege mehr als eure Erinnerung.
Drei Musterformulierungen
Die Beispiele sind gesiezt, weil sie an Praxen gehen. Setzt Namen, Alter und ein bis zwei Sätze zum Anlass ein.
Erstanfrage per E-Mail:
Guten Tag, ich suche für meine Tochter (9 Jahre, gesetzlich versichert) einen Termin in Ihrer psychotherapeutischen Sprechstunde. Anlass sind starke Ängste vor dem Schulbesuch seit den Sommerferien. Führen Sie eine Warteliste, und können Sie mir sagen, wie lange die Wartezeit derzeit ist? Ich bin unter [Nummer] am besten zwischen 12 und 14 Uhr erreichbar.
Nachfrage nach drei bis vier Wochen:
Guten Tag, wir stehen seit dem [Datum] auf Ihrer Warteliste. Ich möchte nachfragen, ob sich an der voraussichtlichen Wartezeit etwas geändert hat. Mein Sohn (12 Jahre) schläft seit zwei Wochen schlechter und geht seltener zur Schule. Kann ein Sprechstundentermin früher möglich sein?
Bitte um schriftliche Absage:
Guten Tag, vielen Dank für Ihr Telefonat am [Datum]. Sie sagten, dass Sie keine neuen Patientinnen und Patienten aufnehmen. Ich brauche diese Auskunft für den Antrag auf Kostenerstattung bei unserer Krankenkasse. Können Sie mir bitte kurz per E-Mail bestätigen, dass derzeit kein Platz frei ist?
Für Telefonate und Anrufbeantworter hilft der Therapieplatz-Helfer. Ein Protokoll mit Datum, Praxis und Antwort lohnt sich ab dem ersten Anruf.
Terminservicestelle 116 117: feste Fristen für den ersten Termin
Die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung arbeitet nach Gesetz. Nach § 75 Abs. 1a SGB V soll sie Behandlungstermine innerhalb einer Woche vermitteln. Die Wartezeit auf den vermittelten Termin darf vier Wochen nicht überschreiten, und der Weg dorthin muss zumutbar sein. Findet sie in der Frist keinen Termin, muss sie einen ambulanten Termin in einem zugelassenen Krankenhaus anbieten. Für die psychotherapeutische Sprechstunde braucht ihr keine Überweisung. Für eine Akutbehandlung darf die Wartezeit höchstens zwei Wochen betragen.
Das betrifft den vermittelten Termin. Eine Zusage für den Beginn der Langzeittherapie steckt darin nicht. Wie ihr die 116 117 anruft und was ihr dort sagt, steht im Ratgeber Therapieplatz für ein Kind finden. Den Aufbau der Sprechstunde erklärt der Eintrag zur psychotherapeutischen Sprechstunde.
Akutbehandlung als Überbrückung
Wenn die Sprechstunde zu dem Ergebnis kommt, dass euer Kind zeitnah Entlastung braucht, kommt die Akutbehandlung infrage. Nach § 13 der Psychotherapie-Richtlinie sind bis zu 24 Einheiten von mindestens 25 Minuten möglich. Die Praxis zeigt den Beginn der Krankenkasse nur an, einen Antrag braucht es nicht. Sie soll akute Symptome lindern und keine vollständige Therapie ersetzen. Fragt am Ende der Sprechstunde, ob die Praxis sie empfiehlt und ob sie selbst einen Platz dafür hat. Mehr dazu im Eintrag Akutbehandlung.
Absagen sammeln und Kostenerstattung prüfen
Bleibt trotz allem kein Kassenplatz frei, kann die Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V die Lösung sein. Die Krankenkasse muss Kosten erstatten, wenn sie eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen konnte und ihr euch die notwendige Behandlung selbst beschafft habt. Bei Psychotherapie gilt: Die behandelnde Person muss die Voraussetzungen des § 95c SGB V erfüllen, also approbiert sein. Das Bundessozialgericht hat 2016 entschieden, dass dies auch bei fehlendem Kassenplatz gilt und eine Behandlung durch Heilpraktiker nicht erstattet wird (B 1 KR 4/16 R).
Eine feste Zahl an Absagen oder eine Wochenzahl, ab der die Kasse zahlen muss, steht nicht im Gesetz. Entscheidend ist der Einzelfall. Deshalb sammelt ihr, was ihr belegen könnt:
- die Empfehlung aus der Sprechstunde (Formular PTV 11)
- Datum, Praxis und Antwort jeder Anfrage, Absagen schriftlich
- den Versuch über die Terminservicestelle 116 117 und dessen Ergebnis
- das Angebot einer Privatpraxis mit freiem Platz
Über den Antrag entscheidet die Kasse nach § 13 Abs. 3a SGB V spätestens nach drei Wochen, mit Gutachten nach fünf. Schafft sie das nicht, muss sie euch das rechtzeitig mit Begründung schriftlich oder elektronisch mitteilen. Stellt den Antrag vor dem Behandlungsbeginn. Den Ablauf beschreibt der Leitfaden Kostenerstattung, eine Vorlage liefert der Antrag auf Kostenerstattung. Das Glossar erklärt den Begriff unter Kostenerstattung.
Was in der Wartezeit hilft
Beratung gibt es ohne Diagnose und ohne Warteliste. Die Erziehungsberatung ist eine Leistung der Jugendhilfe nach § 28 SGB VIII und für euch kostenlos. Das Elterntelefon der Nummer gegen Kummer erreicht ihr unter 0800 111 0 550. Mit der Klassenleitung oder der Kita lassen sich kleine Anpassungen vereinbaren, die nichts mit einer Diagnose zu tun haben. Wie ihr Beobachtungen festhaltet, die später in der Sprechstunde helfen, zeigt der Beobachtungsbogen.
Wenn es nicht warten kann
Eine Warteliste schützt euer Kind nicht. Meldet euch bei der Praxis, wenn sich etwas verändert hat. Eine neue Einschätzung kann den Weg ändern.
Sofort Hilfe braucht ihr, wenn euer Kind davon spricht, nicht mehr leben zu wollen, sich verletzt, kaum noch isst oder trinkt oder andere gefährdet.
- Akute Gefahr: 112 oder die Notaufnahme einer Kinder- und Jugendpsychiatrie.
- Für euch als Eltern, rund um die Uhr: TelefonSeelsorge 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222.
- Für euer Kind: Nummer gegen Kummer 116 111, schriftlich auch krisenchat.
Mittel, mit denen sich ein Kind etwas antun könnte, sichert ihr, und ihr bleibt bei ihm. Alle Kontakte stehen auf der Seite Notfall und Krise.
Quellen
- § 75 Abs. 1a SGB V (Terminservicestelle: Vermittlung innerhalb einer Woche, Wartezeit höchstens vier Wochen, zumutbare Entfernung, Ersatztermin im Krankenhaus, Sprechstunde ohne Überweisung, Akutbehandlung höchstens zwei Wochen), abgerufen am 22.10.2026, erneut 28.10.2026: gesetze-im-internet.de
- § 13 Abs. 3 und 3a SGB V (Kostenerstattung, Entscheidungsfristen von drei und fünf Wochen), abgerufen am 22.10.2026, erneut 28.10.2026: gesetze-im-internet.de
- Gemeinsamer Bundesausschuss: Psychotherapie-Richtlinie, Fassung vom 19.03.2026 (§ 11 Sprechstunde, § 13 Akutbehandlung), abgerufen am 22.10.2026: g-ba.de
- Bundespsychotherapeutenkammer: Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit am 20.05.2026, Ausschussdrucksache 21(14)86(1) vom 18.05.2026 (28 Wochen Wartezeit für Kinder und Jugendliche), abgerufen am 22.10.2026, erneut 28.10.2026: bundestag.de
- Bundessozialgericht, Urteil vom 13.12.2016, B 1 KR 4/16 R (Kostenerstattung, Approbation), abgerufen am 22.10.2026: anwalt24.de
- § 95c SGB V (Voraussetzungen für die Eintragung von Psychotherapeuten in das Arztregister), abgerufen am 22.10.2026: gesetze-im-internet.de
- § 28 SGB VIII (Erziehungsberatung), abgerufen am 22.10.2026: gesetze-im-internet.de
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: Psychotherapie, Fragen und Antworten (Sprechstunde bei Kindern und Jugendlichen, Akutbehandlung, Probatorik), abgerufen am 22.10.2026: kbv.de
- Nummer gegen Kummer: Elterntelefon 0800 111 0 550, abgerufen am 22.10.2026: nummergegenkummer.de
Häufige Fragen
Wie lange dauert es von der Warteliste bis zum Therapieplatz?
Das hängt von Praxis, Region und Alter eures Kindes ab. Die Bundespsychotherapeutenkammer nennt im Mai 2026 durchschnittlich 28 Wochen. Fragt jede Praxis nach ihrer aktuellen Einschätzung und notiert sie mit Datum.
Kann die Praxis uns einfach von der Liste streichen?
Ein Recht auf einen Platz habt ihr über die Liste nicht. Haltet deshalb Kontakt, damit die Praxis euren Bedarf kennt, und fragt beim Eintragen, wie lange ein Eintrag gilt.
Muss ich mich abmelden, wenn wir woanders einen Platz haben?
Eine Pflicht dazu habe ich nirgends gefunden. Eine kurze Mail an die anderen Praxen reicht, dann rückt die nächste Familie nach.
Reicht es, bei der Terminservicestelle anzurufen?
Sie vermittelt Termine nach festen Fristen, also vor allem die Sprechstunde, und ist ein wichtiger Beleg für die Kostenerstattung. Eine Zusage für den Therapiebeginn gibt sie nicht. Parallel dazu laufen die Anfragen bei Praxen.
Gilt das alles auch für privat Versicherte?
Die Terminservicestelle ist für gesetzlich Versicherte da, und § 13 Abs. 3 SGB V betrifft die gesetzlichen Kassen. Bei privater Versicherung regelt der Tarif, was erstattet wird. Der Ratgeber Kasse, privat, Selbstzahler vergleicht die Wege.
Diese Information dient der Orientierung. Sie ersetzt keine individuelle fachliche Einschätzung.