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Mobbing und seine Folgen

Mobbing hinterlässt Spuren, von Bauchweh über Schulangst bis zu Depression. Was Eltern tun können und wann die seelischen Folgen professionelle Hilfe brauchen.

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Elternsprache

Mein Kind wird in der Schule oder online ausgegrenzt, schikaniert oder bedroht.

Fachliche Orientierung: Querschnittsthema. Diese Seite stellt keine Diagnose.

Wiederholt, gezielt, mit Übermacht

Zwei Kinder streiten sich in der Pause und vertragen sich am nächsten Tag. Das ist Streit. Mobbing heißt: Ein Kind wird über Wochen immer wieder schikaniert, ausgegrenzt oder bedroht, und es kann sich allein nicht wehren, weil die anderen mehr sind, älter oder beliebter. Das Federmäppchen landet im Mülleimer. Beim Sport wird es als Letztes gewählt, und alle lachen. In der Klassengruppe kursiert eine Fotomontage.

Beim Cybermobbing geht das online weiter, rund um die Uhr und vor allen. Erwachsene tragen hier Verantwortung. Kinder können ein Machtgefälle unter sich nicht auflösen.

Woran ihr es merkt

Grundschulkinder kommen mit kaputten oder fehlenden Sachen heim, haben nach der Schule großen Hunger, weil das Pausenbrot weg ist, wollen plötzlich nicht mehr Bus fahren. Einladungen zu Geburtstagen bleiben aus.

In der Unter- und Mittelstufe spielt sich viel in Gruppen und Chats ab. Euer Kind zuckt zusammen, wenn das Handy vibriert, legt es mit dem Bildschirm nach unten weg oder ist aus der Klassengruppe verschwunden. Die Noten sinken, morgens kommt Bauchweh.

Jugendliche reden oft gar nicht darüber. Sie ziehen sich zurück, schlafen schlecht, werten sich selbst ab („Ich bin halt peinlich“). Manche verletzen sich selbst oder sprechen davon, nicht mehr leben zu wollen. Dann gilt sofort der Notfallweg. Jugendliche erreichen auch selbst die Nummer gegen Kummer unter 116 111 oder krisenchat.de.

Viele Kinder schweigen aus Scham oder weil sie fürchten, dass es schlimmer wird, sobald Erwachsene sich einmischen. Fragt ruhig und mehrmals nach, ohne Vorwurf und eher nebenbei, im Auto oder beim Kochen. Der Wegweiser zu Mobbing hilft beim Sortieren.

Ein Mobbing-Protokoll führen

Ohne Aufzeichnungen steht in der Schule schnell Aussage gegen Aussage. Führt das Protokoll als Eltern. Euer Kind erzählt, ihr schreibt mit. Notiert den Wortlaut, zum Beispiel „Du stinkst, geh weg“. Mit einer Deutung wie „sie war gemein“ kann die Schule wenig anfangen.

Datum, UhrzeitWas ist passiert (Wortlaut)WoWer war beteiligtWer hat es gesehenBeweis gesichert?Wem gemeldet, Reaktion
12.11., große PauseJacke in den Müll geworfen, Satz: „Die stinkt eh.“Schulhofdrei Jungen aus der Parallelklasse (Namen)eine Mitschülerin (Name)Foto der Jacke: ja, Ordner „Schule“ auf dem LaptopKlassenlehrerin per Mail am 12.11., noch keine Antwort
Screenshot: ja / nein

Legt Kopien eurer Mails an die Schule mit ab. Druckt wichtige Screenshots aus, Handys gehen kaputt oder verloren.

Der Weg durch die Schule

  1. Klassenleitung. Bittet um ein Gespräch, bringt das Protokoll mit, fasst die Absprachen danach schriftlich zusammen. Vereinbart ein Datum, an dem ihr gemeinsam schaut, ob sich etwas geändert hat.
  2. Schulleitung. Ändert sich nichts oder ist eine Lehrkraft selbst beteiligt, schreibt ihr an die Schulleitung, wieder mit Protokoll. Fragt nach dem Konzept der Schule gegen Mobbing und wer es umsetzt. Schulsozialarbeit und Vertrauenslehrkraft könnt ihr parallel einbeziehen.
  3. Schulaufsicht. Bleibt die Schule untätig, wendet ihr euch an die zuständige Schulaufsichtsbehörde. Wie sie heißt, ist je nach Bundesland verschieden, etwa Schulamt oder Landesschulbehörde. Die Adresse steht meist auf der Website der Schule oder des Kultusministeriums.

Die schulpsychologische Beratung des Landes ist jederzeit ansprechbar und kostenfrei. Die Eltern der anderen Kinder direkt zu konfrontieren, geht oft schief. Lasst das über die Schule laufen. Wie ihr Schulgespräche vorbereitet, steht unter Gespräch mit Schule und Kita.

Cybermobbing: erst sichern, dann melden

  • Screenshots mit Datum, Uhrzeit, Profilnamen und, wenn möglich, Link. Den ganzen Verlauf sichern, nicht nur die schlimmste Nachricht.
  • Erst sichern, dann melden oder blockieren. Nach einer Meldung bei der Plattform verschwinden Inhalte oft, und mit ihnen die Beweise.
  • Nicht antworten, nicht zurückschlagen. Das gilt für euer Kind und für euch.
  • Nacktbilder von Kindern oder Jugendlichen nicht speichern und nicht weiterleiten, auch nicht als Beweis. Schon das Speichern kann strafbar sein. Geht damit direkt zur Polizei.
  • Das Handy bleibt beim Kind. Wer es wegnimmt, schneidet das Kind auch von seinen Freundschaften ab, und es fühlt sich bestraft. Beim nächsten Mal erzählt es dann nichts mehr.

Manches beim Cybermobbing ist strafbar. Infrage kommen zum Beispiel Beleidigung (§ 185 StGB), Bedrohung (§ 241 StGB), das Weitergeben einer Aufnahme, die dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich schaden kann (§ 201a Abs. 2 StGB), und das Verbreiten von Fotos ohne Einwilligung (§ 22 in Verbindung mit § 33 Kunsturhebergesetz). Beleidigung und das Verbreiten von Fotos werden nur auf Antrag verfolgt. Der Strafantrag muss innerhalb von drei Monaten gestellt werden, ab dem Tag, an dem ihr von Tat und Täter wisst (§ 77b StGB). Kinder unter 14 Jahren sind nicht strafmündig (§ 19 StGB), eine Anzeige ist trotzdem möglich. Ob eine Anzeige sinnvoll ist, könnt ihr bei der Polizei oder in einer Anwaltskanzlei besprechen.

Seelische Folgen und wann Psychotherapie hilft

Häufige Folgen sind Schlafprobleme, Bauch- und Kopfschmerzen, Angst vor der Schule bis zur Schulvermeidung, Rückzug und ein Selbstbild, das nach Monaten nur noch aus den Sätzen der anderen besteht. Daraus kann sich eine Depression oder eine Angststörung entwickeln.

Psychotherapie ist dran, wenn Angst, Niedergeschlagenheit oder Rückzug auch Wochen nachdem das Mobbing aufgehört hat bleiben, wenn euer Kind nicht mehr in die Schule geht oder wenn es sich selbst verletzt. Den Einstieg bildet die psychotherapeutische Sprechstunde, Termine vermittelt die 116 117. Eine kinder- und jugendpsychiatrische Praxis ist richtig, wenn eine Depression im Raum steht. Für Mobbing selbst gibt es keine AWMF-Leitlinie. Entwickelt sich eine Depression, gilt die S3-Leitlinie 028-043 für Kinder und Jugendliche.

Was in die Mappe für die Sprechstunde gehört

Bringt das Protokoll mit, dazu Zeugnisse der letzten zwei Jahre und eine Übersicht der Fehltage. Notiert, wie euer Kind schläft und isst und seit wann sich das verändert hat. Fragt euer Kind, ob es beim ersten Gespräch einen Teil allein mit der Therapeutin reden möchte. Viele Jugendliche erzählen dann mehr.

Was Hilfe nach Mobbing kostet und wie lange sie dauert

Eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ist bis zum 21. Geburtstag Kassenleistung, bei privater Versicherung hängt es vom Tarif ab. Erziehungsberatung, Schulsozialarbeit und Schulpsychologie sind kostenfrei. Eine Anwaltskanzlei kostet Geld, außer eine Rechtsschutzversicherung übernimmt.

Bis zum Therapieplatz kann es dauern. Die Erziehungsberatung ist oft schneller erreichbar und hilft euch, das eigene Kind zu stärken, während die Schule handelt. Mehr unter Wartezeit überbrücken.

Wenn euer Kind selbst mobbt

Ruft die Schule an und sagt, euer Kind schikaniere andere, kommt oft zuerst Abwehr oder Scham. Beides hilft eurem Kind nicht weiter. Hinter Mobbing stecken häufig eigener Druck, der Wunsch nach Status in der Gruppe, manchmal eigene Gewalterfahrung. Daran setzt ihr an, ohne das Verhalten zu entschuldigen: eine klare Grenze beim Verhalten, Wiedergutmachung, und der Blick darauf, was bei eurem Kind gerade los ist. Wird aggressives Verhalten zum Dauerthema, lest die Seite zu Störungen des Sozialverhaltens.

Quellen

  • § 185 StGB (Beleidigung), § 194 StGB (Strafantrag), § 241 StGB (Bedrohung), § 201a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen), § 77b StGB (Antragsfrist), § 19 StGB (Schuldunfähigkeit des Kindes). gesetze-im-internet.de/stgb
  • §§ 22 und 33 Kunsturhebergesetz (Recht am eigenen Bild, Strafvorschrift). gesetze-im-internet.de/kunsturhg
  • AWMF-S3-Leitlinie „Behandlung von depressiven Störungen bei Kindern und Jugendlichen“, Register 028-043, federführend DGKJP, Stand 10.03.2026, gültig bis 01.12.2030. register.awmf.org/de/leitlinien/detail/028-043
  • AWMF-Leitlinienregister: keine Leitlinie und keine Anmeldung zu Mobbing (Abfrage Oktober 2026). register.awmf.org

Häufige Eltern-Fragen

Woran erkenne ich, dass mein Kind gemobbt wird?

Oft an Veränderungen: Rückzug, Schulunlust, Bauch- oder Kopfschmerzen vor der Schule, verlorene oder kaputte Sachen, schlechter Schlaf. Viele Kinder schweigen aus Scham. Ruhiges, wiederholtes Nachfragen ohne Vorwurf öffnet eher als Druck.

Was sollten Eltern bei Mobbing tun?

Glaubt eurem Kind und sagt ihm, dass es keine Schuld trägt. Schreibt auf, was wann passiert ist und wer beteiligt war. Sucht dann das Gespräch mit Klassenleitung oder Schulleitung und fragt nach einem konkreten Plan und einem Termin für ein zweites Gespräch. Bei Mobbing ist ein Kind einer Gruppe über längere Zeit unterlegen. Allein kann es das nicht lösen, eingreifen muss die Schule.

Was tun bei Cybermobbing?

Beweise sichern: Screenshots mit Datum, Namen und Profil, bevor etwas gelöscht wird. Die Täter in der App melden und blockieren. Bedrohungen, Beleidigungen und das Verbreiten von Nacktbildern sind strafbar, eine Anzeige geht bei jeder Polizeidienststelle und meist auch online. Nacktbilder von Minderjährigen speichert oder verschickt ihr bitte nicht selbst, auch nicht als Beweis; zeigt sie direkt der Polizei.

Wann braucht mein Kind nach Mobbing professionelle Hilfe?

Wenn Ängste, Rückzug, Schulvermeidung oder depressive Anzeichen bleiben, auch nachdem die Situation entschärft ist. Dann helfen Erziehungsberatung, der schulpsychologische Dienst oder eine psychotherapeutische Praxis für Kinder und Jugendliche. Die seelischen Folgen von Mobbing lassen sich behandeln.

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