Thema

Lese-Rechtschreib-Störung und Dyskalkulie

Wann eine Lernstörung dahintersteckt statt fehlender Anstrengung, wer sie feststellt und welche Unterstützung Kindern zusteht.

Elternsprache

Mein Kind tut sich beim Lesen, Schreiben oder Rechnen viel schwerer als erwartet.

Fachliche Orientierung: ICD-10 F81, ICD-11 6A03. Diese Seite stellt keine Diagnose.

Fachliche Leitlinie

Diese Einordnung orientiert sich an der AWMF-S3-Leitlinie „Lese- und/oder Rechtschreibstörung“ (Register 028-044). Diese Leitlinie wird derzeit überarbeitet, den aktuellen Stand findet ihr im AWMF-Register.

Wenn Lesen, Schreiben oder Rechnen einfach nicht gelingen

Eine Lernstörung ist eine umschriebene Schwäche trotz normaler Begabung und ausreichendem Unterricht. Das Kind ist nicht dumm und nicht faul, es kann an einer bestimmten Stelle einfach nicht so, wie es soll. Bei der Lese-Rechtschreib-Störung (LRS, Legasthenie) betrifft das gezielt Lesen und Schreiben, bei der Dyskalkulie das Rechnen. Der Satz „streng dich mehr an” geht hier komplett an der Sache vorbei und richtet oft Schaden an, weil das Kind sich ohnehin schon abmüht.

Woran ihr es merkt

Trotz Üben bleibt das Lesen stockend, die Rechtschreibung fehleranfällig oder das Rechnen ein tägliches Drama. Hausaufgaben dauern endlos und enden in Tränen. Manche Kinder entwickeln Bauchweh vor der Schule, verlieren die Lust am Lernen oder fallen durch Störverhalten auf, das eigentlich Vermeidung ist.

Wer das feststellt

Nicht die Schule allein. Es braucht eine standardisierte Diagnostik, etwa über kinder- und jugendpsychiatrische oder psychotherapeutische Praxen, schulpsychologische Dienste oder ein SPZ. Vorher werden Seh- und Hörvermögen abgeklärt, damit nichts Naheliegendes übersehen wird.

Welche Unterstützung eurem Kind zusteht

Das ist ein Recht, kein Gefallen. Wichtig ist daneben, den Selbstwert des Kindes zu schützen: Eine Lernstörung sagt nichts über seinen Wert und nichts über seine Zukunft. Den Weg zu Diagnostik und Hilfe zeigt der Hilfeweg.

Der eigentliche Schaden ist selten das Lesen

Eine unerkannte Lernstörung kostet nicht nur Noten. Sie kostet den Glauben des Kindes an sich selbst. Jahr für Jahr hört es, es müsse sich nur mehr anstrengen, sieht andere mühelos schaffen, woran es scheitert, und zieht den naheliegenden Schluss: Mit mir stimmt etwas nicht. Genau dieser Schluss ist der gefährliche Teil, weil er bleibt, lange nachdem die Schule vorbei ist. Eine Diagnose dreht das um. Sie sagt: Es liegt nicht an deiner Begabung und nicht an deinem Willen, sondern an einer umschriebenen Schwäche, für die es Hilfe gibt. Diese Entlastung ist oft genauso wichtig wie die Förderung selbst.

Was beim Üben zuhause anders laufen sollte

Der Reflex, mit dem Kind noch mehr von dem zu üben, was nicht klappt, verschärft den Frust meist. Hilfreicher ist anderes: kurze, klar begrenzte Einheiten statt endloser Hausaufgabenkämpfe, Üben mit den Methoden, die die Lerntherapie vorgibt, statt eigener Improvisation, und konsequent das anerkennen, was gelingt. Trennt außerdem die Rollen: Eltern, die abends zur Nachhilfekraft werden, gefährden die Beziehung, die das Kind gerade am meisten braucht. Manchmal ist es das Beste, das Fachliche an die Lerntherapie abzugeben und selbst wieder Mutter oder Vater zu sein.

Häufige Eltern-Fragen

Ist das Faulheit oder eine echte Lernstörung?

Eine Lernstörung ist eine umschriebene Schwäche trotz normaler Begabung und ausreichendem Unterricht. Sie trifft gezielt das Lesen und Rechtschreiben (LRS) oder das Rechnen (Dyskalkulie). Bei betroffenen Kindern führt mehr Üben allein kaum weiter, und der Satz streng dich mehr an geht an der Sache vorbei.

Wer stellt eine Lernstörung fest?

Nicht die Schule allein. Es braucht eine standardisierte Diagnostik, etwa über kinder- und jugendpsychiatrische oder -psychotherapeutische Praxen, schulpsychologische Dienste oder ein SPZ. Vorher werden Seh- und Hörvermögen abgeklärt, damit nichts Naheliegendes übersehen wird.

Welche Unterstützung steht meinem Kind zu?

In der Schule der Nachteilsausgleich, etwa mehr Zeit oder andere Bewertungsmaßstäbe. Bei größerem Bedarf kommt eine Lerntherapie infrage, die über die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII vom Jugendamt finanziert werden kann. Das ist ein Recht, kein Gefallen.

Lese-Rechtschreib-Störung und Dyskalkulie: Therapeut:innen vor Ort finden

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