Thema

Sucht, Medien und riskantes Verhalten

Beratung, Suchtambulanzen und familienbezogene nächste Schritte.

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Elternsprache

Medien, Substanzen oder riskantes Verhalten nehmen zu viel Raum ein.

Fachliche Orientierung: ICD-10 F10-F19, ICD-11 6C40-6C5Z. Diese Seite stellt keine Diagnose.

Fachliche Leitlinie

Diese Einordnung orientiert sich an der AWMF-S2k-Leitlinie „Prävention dysregulierten Bildschirmmediengebrauchs in Kindheit und Jugend“ (Register 027-075). Gültig bis 14.07.2028.

Wo liegt das Handy um Mitternacht?

An der Antwort lässt sich oft schon ablesen, ob es um Schlaf, um Kontrolle oder einfach um viel Freizeit am Bildschirm geht. Ein 13-Jähriger, der nachts unter der Decke weiterspielt, morgens nicht hochkommt und beim Ausschalten die Tür knallt, hat ein anderes Problem als eine 13-Jährige, die abends zwei Stunden mit Freundinnen chattet und danach schläft. Dasselbe gilt für Alkohol und Cannabis. Ein Bier auf der Party mit 16 und ein Joint jeden Morgen vor der Schule gehören in verschiedene Schubladen.

Diese Seite behandelt beides: Bildschirmmedien und Substanzen. Die Leitlinien dazu kommen aus der Kinder- und Jugendmedizin und aus der Suchtmedizin. Mit Kindern unter 18 beschäftigen sich vor allem drei von ihnen: die S2k-Leitlinie zur Prävention dysregulierten Bildschirmmediengebrauchs (027-075), die S1-Leitlinie zu Internetnutzungsstörungen (076-011) und die S3-Leitlinie zu cannabisbezogenen Störungen (076-005).

Vom Tablet im Kinderzimmer bis zur ersten Party

Kita und Grundschule. Das Tablet wird zum Beruhiger, ohne Video gibt es kein Abendessen. Beim Ausschalten folgt ein Wutanfall, der länger dauert als die Folge. Die Leitlinie 027-075 gibt für die Freizeit klare Rahmen: unter drei Jahren keine Bildschirmmedien, von drei bis sechs höchstens 30 Minuten an einzelnen Tagen und nur mit Erwachsenen daneben, von sechs bis neun 30 bis 45 Minuten an einzelnen Tagen, von neun bis zwölf 45 bis 60 Minuten und keine eigene Spielkonsole.

Ab etwa zwölf. Meist ist jetzt ein eigenes Smartphone da, Gruppenchats laufen bis tief in die Nacht. Auffällig wird es, wenn die Kontrolle verloren geht. Die ICD-11 beschreibt bei der Computerspielstörung drei Kernzeichen: Das Kind kann Beginn, Dauer und Ende kaum noch steuern. Das Spielen hat Vorrang vor Freunden, Schule, Schlaf und Körperpflege. Es spielt weiter, obwohl die Folgen offensichtlich sind. In der Regel muss das über mindestens zwölf Monate bestehen. Die Leitlinie 076-011 deckt neben Spielen auch soziale Netzwerke, Online-Shopping und Pornografie ab.

Jugend und Substanzen. Hinweise auf Alkohol oder Cannabis sind meist unspektakulär: Geld fehlt, die Noten fallen, alte Freunde verschwinden, das Zimmer riecht süßlich, das Kind ist abends seltsam ruhig oder morgens kaum ansprechbar. Kein einzelnes Zeichen beweist etwas. Mehrere zusammen über Wochen sind ein Grund für das Gespräch weiter unten.

Häufig steckt hinter viel Bildschirm oder Kiffen etwas anderes: Einsamkeit, eine gedrückte Stimmung, Ärger in der Schule, ein unruhiger Kopf. Bei Jugendlichen mit ADHS oder depressiven Symptomen gehört beides zusammen auf den Tisch. Wer online gemobbt wird, findet auf der Seite zu Mobbing und seinen Folgen Hilfe.

Der Mediennutzungsvertrag

Regeln, die Kinder mitschreiben, halten länger als Regeln, die nach einem Streit verkündet werden. Ein gutes Werkzeug dafür ist der Mediennutzungsvertrag von klicksafe und Internet-ABC auf mediennutzungsvertrag.de. Es gibt ihn in zwei Fassungen, für 6- bis 12-Jährige und ab 12 Jahren. Ihr wählt Regeln aus Bereichen wie Bildschirmzeit, Handy, Internet, Fernsehen und Filme sowie Spiele, ändert sie oder schreibt eigene. Der Vertrag lässt sich drucken und über einen Code später wieder öffnen und anpassen.

So wird daraus mehr als ein Zettel am Kühlschrank:

  1. Zusammen am Tisch. Euer Kind schlägt die ersten drei Regeln selbst vor. Ihr ergänzt.
  2. Uhrzeiten und Orte aufschreiben. Zum Beispiel: „Werktags 60 Minuten Spiele, nach 20:30 Uhr liegt das Handy im Flur an der Ladestation.“ Mit „nicht so lange am Handy“ geht der Streit am nächsten Abend von vorn los.
  3. Regeln für Erwachsene mit aufnehmen. Kein Handy beim Abendessen gilt für alle.
  4. Folgen vorher festlegen. Was passiert, wenn eine Regel gebrochen wird? Wer das vorher aufschreibt, muss im Streit nichts erfinden.
  5. Probezeit von vier Wochen. Danach setzt ihr euch wieder hin und streicht, was nicht funktioniert hat.

Das Schlafzimmer verdient eine eigene Zeile. Die Schlafleitlinie für Kinder rät, in der Stunde vor dem Zubettgehen auf Medien zu verzichten. Das Bett soll kein Ort zum Spielen oder Handyschauen sein. Mehr dazu auf der Seite zu Schlafstörungen.

Das erste Gespräch über Cannabis und Alkohol

Erst die Rechtslage, damit ihr sicher argumentiert. Für unter 18-Jährige ist Cannabis auch nach dem Konsumcannabisgesetz von 2024 verboten. Wird ein Jugendlicher damit angetroffen, muss die Polizei die Eltern informieren. Bei Anzeichen für eine Gefährdung wird zusätzlich das Jugendamt eingeschaltet. Es soll darauf hinwirken, dass der Jugendliche an einem Frühinterventionsprogramm teilnimmt (§ 7 KCanG). Bier und Wein dürfen in der Öffentlichkeit erst ab 16 Jahren abgegeben werden, Schnaps und Alkopops erst ab 18 (§ 9 Jugendschutzgesetz).

Ein Leitfaden für das erste Gespräch:

  1. Einen ruhigen Moment wählen. Im Auto, beim Kochen, beim Spaziergang. Seite an Seite redet es sich leichter als gegenüber. Nie, wenn euer Kind gerade betrunken oder bekifft heimkommt. Dann geht es nur um Sicherheit, das Gespräch folgt am nächsten Tag.
  2. Mit einer Frage anfangen. „Was wird bei euch auf Partys eigentlich getrunken?“ oder „Kifft jemand aus deiner Klasse?“ Fragen nach anderen sind leichter zu beantworten als Fragen nach einem selbst.
  3. Zuhören, bis es still wird. Keine Gegenrede beim ersten Satz. Wer sofort einen Vortrag hört, erzählt beim nächsten Mal nichts mehr.
  4. Eure Haltung in einem Satz. „Ich will nicht, dass du kiffst, solange du unter 18 bist.“ Klar, ohne Drohung.
  5. Eine Sicherheitsabsprache treffen. „Wenn du irgendwo bist und nicht mehr sicher heimkommst, ruf an. Ich hole dich ab, ohne Fragen auf der Heimfahrt.“
  6. Das Gespräch wiederholen. Ein einziges großes Gespräch bleibt selten hängen. Fünf kurze über ein Jahr verteilt schon eher.

Ist euer Kind nicht mehr weckbar, atmet es unregelmäßig oder krampft es nach Alkohol oder anderen Substanzen: 112 anrufen, in die stabile Seitenlage bringen, bei ihm bleiben. Alles Weitere steht auf der Notfallseite.

Wer euch hilft

  • Suchtberatungsstellen: Sie beraten kostenlos und auf Wunsch anonym, auch Eltern ohne ihr Kind. Manche haben eigene Angebote für Jugendliche und vermitteln in Frühinterventionsprogramme. Eine Stelle in eurer Nähe findet ihr über suchthilfeverzeichnis.de der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen.
  • Erziehungsberatungsstelle: kostenlos und gut, wenn der Streit um Medien den Familienalltag bestimmt.
  • Kinder- und Jugendarztpraxis: für den Gesundheitscheck und die Überweisung.
  • Psychotherapeutische Praxis: wenn Depression, Angst oder ADHS hinter dem Konsum stehen. Der Einstieg ist die psychotherapeutische Sprechstunde, Termine vermittelt die 116 117.
  • Kinder- und jugendpsychiatrische Praxis oder Klinikambulanz: bei Abhängigkeit, schweren Folgen oder wenn mehrere Probleme zusammenkommen. Einige Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie haben eigene Suchtambulanzen oder Suchtstationen für Jugendliche. Häuser nach Bundesland stehen im Verzeichnis der Klinikambulanzen.

Was in der Behandlung passiert

Für cannabisbezogene Störungen gibt es eine gültige S3-Leitlinie, die ausdrücklich Kinder und Jugendliche einschließt (076-005, gültig bis 01.12.2030). Für Jugendliche empfiehlt sie motivierende Gespräche, kognitive Verhaltenstherapie und familienbasierte Ansätze wie die Multidimensionale Familientherapie. Die Studienlage dafür ist überwiegend schwach. Einig sind sich die Fachleute an einem Punkt: Bei Minderjährigen sollen Eltern oder andere Bezugspersonen eng einbezogen werden.

Bei Mediennutzungsstörungen ist die Leitlinie 076-011 nur eine S1-Leitlinie, also eine Empfehlung von Fachleuten ohne systematische Bewertung der Studien. Behandelt wird in der Regel ambulant. Dabei geht es um feste Nutzungsziele, um das, was das Spielen im Leben des Kindes ersetzt hat, und um die Familie.

Die S3-Leitlinien zu Alkohol (076-001) und Tabak (076-006) sind abgelaufen und werden überarbeitet. Beide richten sich vor allem an Erwachsene.

Suchtberatung kostet nichts und braucht keine Überweisung

Suchtberatung und Erziehungsberatung kosten euch nichts. Ärztliche und psychotherapeutische Behandlung bis hin zur Suchtstation übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung. Eine Suchtberatungsstelle könnt ihr ohne Überweisung direkt anrufen. Geht auch dann hin, wenn euer Kind nicht mitkommen will. Für die Zeit bis zur Behandlung gibt es den Ratgeber Wartezeit überbrücken, erste Schritte für zu Hause im Wegweiser Mediensucht.

Quellen

  • AWMF-S2k-Leitlinie „Prävention dysregulierten Bildschirmmediengebrauchs in Kindheit und Jugend“, Registernummer 027-075, Stand 21.07.2023, gültig bis 14.07.2028: Leitlinien-Detailseite
  • AWMF-S1-Leitlinie „Diagnostik und Therapie von Internetnutzungsstörungen“, Registernummer 076-011, Stand 20.01.2025, gültig bis 19.11.2029: Leitlinien-Detailseite
  • AWMF-S3-Leitlinie „Behandlung Cannabisbezogener Störungen“, Registernummer 076-005, Stand 10.12.2025, gültig bis 01.12.2030: Leitlinien-Detailseite
  • AWMF-S3-Leitlinie „Screening, Diagnostik und Behandlung alkoholbezogener Störungen“, Registernummer 076-001, Stand 12.01.2021, gültig bis 31.12.2025 (abgelaufen, in Überarbeitung): Leitlinien-Detailseite
  • AWMF-S3-Leitlinie „Rauchen und Tabakabhängigkeit: Screening, Diagnostik und Behandlung“, Registernummer 076-006, Stand 19.01.2021, gültig bis 31.12.2025 (abgelaufen, in Überarbeitung): Leitlinien-Detailseite
  • AWMF-S1-Leitlinie „Nichtorganische Schlafstörungen (F51)“, Registernummer 028-012 (abgelaufen 30.06.2023): Leitlinien-Detailseite
  • Konsumcannabisgesetz, § 7 Frühintervention: gesetze-im-internet.de
  • Jugendschutzgesetz, § 9 Alkoholische Getränke: gesetze-im-internet.de
  • klicksafe und Internet-ABC: Mediennutzungsvertrag: mediennutzungsvertrag.de

Häufige Eltern-Fragen

Ab wann ist Zocken oder Handynutzung eine Sucht?

Fachleute schauen vor allem auf drei Punkte. Das Kind kann kaum noch steuern, wann und wie lange es spielt oder scrollt. Freunde, Sport und Schule rücken nach hinten. Und es macht weiter, obwohl es Ärger, schlechte Noten oder zu wenig Schlaf gibt. Für die Diagnose einer Computerspielstörung müssen diese Zeichen in der Regel über zwölf Monate bestehen. Viel Bildschirmzeit allein ist noch keine Sucht.

Wie viel Bildschirmzeit ist für Kinder in Ordnung?

Eine Orientierung gibt die AWMF-Leitlinie zur Prävention von dysreguliertem Bildschirmmediengebrauch in Kindheit und Jugend (gültig bis 2028). Sie nennt Höchstwerte nach Alter und rät, Kinder in den ersten Lebensjahren von Bildschirmen fernzuhalten. Neben der Dauer zählt, was läuft und ob ihr dabei seid. Feste handyfreie Zeiten, etwa beim Essen und in der Stunde vor dem Schlafen, helfen der ganzen Familie.

Sollen wir das Handy einfach wegnehmen?

Ein plötzliches Totalverbot führt oft zu heftigem Streit und heimlicher Nutzung bei Freunden. Besser halten Regeln, die ihr gemeinsam festlegt und aufschreibt: wann, wie lange und wo das Gerät nachts liegt. Haltet euch selbst an dieselben Regeln. Wenn Absprachen über Wochen scheitern und Schule oder Schlaf leiden, ist das ein Anlass für eine Beratung.

Wohin wenden wir uns bei Mediensucht, Kiffen oder Alkohol?

Erste Anlaufstelle sind Suchtberatungsstellen mit Angeboten für Jugendliche und Familien; die Beratung ist kostenlos und vertraulich. Diagnostik und Behandlung übernehmen kinder- und jugendpsychiatrische Praxen und Ambulanzen, bei stärkerer Abhängigkeit spezialisierte Suchtstationen für Jugendliche. Für Cannabis gibt es seit Dezember 2025 eine neue S3-Leitlinie, die ausdrücklich auch Kinder und Jugendliche einschließt.

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